Mehrfamilienhäuser sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Immobilienmarktes. Sie bieten Investoren eine attraktive Möglichkeit, stabile Erträge zu erzielen, während sie gleichzeitig Wohnraum für viele Menschen bereitstellen. Doch der Umgang mit Mehrfamilienhäusern erfordert fundiertes Wissen über rechtliche Vorschriften, wirtschaftliche Faktoren und administrative Herausforderungen. In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir den Verkauf, die Aufteilung und den Kauf von Mehrfamilienhäusern detailliert beleuchten. Zudem werden wir uns mit der Verwaltung solcher Immobilien auseinandersetzen und wichtige gesetzliche Regelungen, wie den 10-jährigen Kündigungsschutz nach der Aufteilung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), genau analysieren.
Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist nicht nur ein bedeutender finanzieller Schritt, sondern auch ein rechtlich komplexer Vorgang. Es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und sowohl Käufer als auch Verkäufer zufrieden sind.
1.1 Ermittlung des Marktwerts und Immobilienbewertung
Eine präzise Wertermittlung ist der erste Schritt beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses. Hierbei sollten Sie auf eine professionelle Immobilienbewertung zurückgreifen, um den Marktwert korrekt zu bestimmen. Wichtige Faktoren für die Bewertung sind:
1.2 Verkaufsstrategien: Zielgruppenorientierung und Verkaufsplanung
Die Wahl der richtigen Verkaufsstrategie hängt von der Zielgruppe ab. Mögliche Zielgruppen sind:
Die Verkaufsstrategie sollte darauf abzielen, den Wert der Immobilie optimal darzustellen und alle potenziellen Käufer gezielt anzusprechen. Dies kann durch professionelle Vermarktung, die Schaffung von informativen Exposés und die Organisation von Besichtigungsterminen geschehen.
1.3 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften beim Verkauf
Ein zentrales Thema beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören:
DAS MEHRFAMILIENHAUS ODER KURZ: DAS “MFH”
Ein Mehrfamilienhaus ist eine Wohnimmobilie, die aus mehreren separaten Wohneinheiten besteht und somit viel Platz für mehrere Haushalte bietet. Wenn eine Gewerbeeinheit in einem Mehrfamilienhaus integriert ist, spricht man häufig von einem gemischt genutzten Gebäude oder einem Wohn- und Geschäftshaus. In solchen Gebäuden befinden sich sowohl Wohneinheiten als auch Gewerbeeinheiten, die für verschiedene kommerzielle Zwecke genutzt werden können.
Diese Art von Gebäude wird häufig in städtischen Gebieten errichtet, um den Bedarf an Wohnraum zu decken und eine effizientere Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen. Ein typisches Mehrfamilienhaus kann zwei bis mehrere Dutzend Wohnungen umfassen, die entweder zur Miete oder zum Kauf angeboten werden.
Sie sind zumeist mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhäusern, Aufzügen, Kellerabteilen oder gemeinschaftlichen Gärten ausgestattet, die den Bewohnern zusätzlichen Komfort bieten.
Ein weiteres Merkmal von Mehrfamilienhäusern ist ihre Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung. Durch die Bündelung von Wohneinheiten auf relativ kleinen Grundstücken tragen sie dazu bei, den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Infrastruktur effizient zu nutzen. In den letzten Jahren sind Mehrfamilienhäuser auch vermehrt Gegenstand von Investitionen, da sie stabile Mieteinnahmen und eine potenzielle Wertsteigerung bieten.
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2.1 Die Teilungserklärung: Grundlage der Aufteilung
Die Teilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen erfordert die Erstellung einer Teilungserklärung gemäß §8 WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Die Erklärung legt fest:
Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Schaffung von Sondereigentum, das einzeln veräußert werden kann.
2.2 Mietrechtliche Auswirkungen und Kündigungsschutz
Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Aufteilung des Mehrfamilienhauses ist der Schutz der Mieter. Nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten für bestehende Mietverhältnisse spezielle Kündigungsschutzregelungen.
Gemäß §577a BGB haben Mieter nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung einen 10-jährigen Kündigungsschutz. Dieser Schutz verhindert, dass der neue Eigentümer das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung vor Ablauf dieser Frist kündigen kann.
2.3 Genehmigungsverfahren und kommunale Regelungen
In einigen Bundesländern und Städten ist die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Dies ist insbesondere in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt der Fall. Städte wie Berlin oder München haben strenge Regelungen eingeführt, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu begrenzen und so den Mieterschutz zu gewährleisten.
2.4 Wirtschaftliche Chancen und Risiken der Aufteilung
Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses kann eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie bewirken, da Eigentumswohnungen oft einen höheren Quadratmeterpreis erzielen als das Gesamtobjekt. Allerdings sind auch die Kosten der Aufteilung zu berücksichtigen, wie Notar- und Gerichtskosten, eventuelle Modernisierungsmaßnahmen und die Erstellung der Teilungserklärung. Zudem sollte das mögliche Risiko beachtet werden, dass nicht alle Einheiten zeitnah verkauft werden können, was zu einer Belastung durch laufende Kosten führen kann.
HINWEIS ZUM AUFTEILUNGSVERBOT:
Der Kauf eines Mehrfamilienhauses ist eine weitreichende Investitionsentscheidung, die sorgfältige Planung und fundierte Kenntnisse der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erfordert.
3.1 Finanzierung: Optionen und Strategien
Eine solide Finanzierung ist das Rückgrat eines erfolgreichen Immobilienkaufs. Käufer sollten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, darunter:
3.3 Kaufvertrag und notarielle Beurkundung
Der Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Wichtige Bestandteile des Kaufvertrags sind:
IST ERTRAGSWERT GLEICH ERTRAGSWERT?
Die Ertragswertberechnung einer Immobilie unterscheidet sich je nach Zielsetzung erheblich, insbesondere zwischen der Bewertung durch Sachverständige und der Berechnung durch finanzierende Kreditinstitute.
Ertragswertberechnung durch Sachverständige:
Sachverständige berechnen den Ertragswert einer Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Diese Berechnung berücksichtigt den Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und die Bodenwertverzinsung. Ziel ist es, den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln, der auf den tatsächlich erzielbaren Einnahmen basiert.
Ertragswertberechnung durch Kreditinstitute:
Kreditinstitute nutzen den Ertragswert zur Ermittlung des Beleihungswertes, welcher für die Kreditvergabe entscheidend ist. Diese Berechnung ist risikoorientiert und konservativer. Banken berücksichtigen potenzielle Leerstände, höhere Bewirtschaftungskosten und verwenden höhere Kapitalisierungszinssätze, um das Kreditrisiko zu minimieren. Der resultierende Ertragswert liegt oft unter dem Marktwert.
FAZIT
Der wesentliche Unterschied liegt in der Marktorientierung der Sachverständigen und der Risikoorientierung der Kreditinstitute. Dies führt dazu, dass der Ertragswert, den Banken ansetzen, in der Regel niedriger ist als der von einem Sachverständigen ermittelte Marktwert.
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Der Verkauf, die Aufteilung und der Kauf von Mehrfamilienhäusern sowie deren Verwaltung sind komplexe Vorgänge, die fundierte Kenntnisse in rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen erfordern. Eine sorgfältige Planung und die Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften sind entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein.
Durch eine professionelle Verwaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie sichern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum leisten. Insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der 10-jährige Kündigungsschutz nach der Aufteilung sind zentrale Regelungen, die nicht nur den Umgang mit der Immobilie beeinflussen, sondern auch den langfristigen Erfolg der Investition.
Mit der richtigen Strategie und dem notwendigen Fachwissen bietet der Immobilienmarkt für Mehrfamilienhäuser weiterhin attraktive Chancen für Investoren und Eigentümer.
Die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl organisatorische Fähigkeiten als auch rechtliches Wissen erfordert. Eine professionelle Hausverwaltung kann den Eigentümer erheblich entlasten und den langfristigen Werterhalt der Immobilie sichern.
Gesetzliche Vorschriften haben einen erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Mehrfamilienhäusern. Zwei besonders wichtige Regelungen sind der 10-jährige Kündigungsschutz nach der Aufteilung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wie bereits erwähnt, schützt § 577a BGB Mieter in aufgeteilten Mehrfamilienhäusern vor einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung durch den neuen Eigentümer. Dieser Schutz gilt für zehn Jahre nach dem Erwerb der Wohnung und soll verhindern, dass Mieter durch den Verkauf ihrer Wohnung in eine schwierige Lage geraten.
Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn die Mietwohnung nach der Teilung in Eigentumswohnungen verkauft wird. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Für Eigentümer bedeutet der Kündigungsschutz eine Einschränkung ihrer Verfügungsfreiheit über das erworbene Eigentum. Er schützt Mieter vor unerwarteten Kündigungen und sorgt für eine größere Sicherheit im Wohnungsmarkt. Für potenzielle Käufer, die die Wohnung selbst nutzen möchten, stellt der Kündigungsschutz eine Hürde dar, die bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden muss.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine zentrale Vorschrift zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude und fasst die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen.
Das GEG legt fest, dass bestimmte energetische Mindeststandards eingehalten werden müssen. Für Bestandsgebäude bedeutet dies:
Zur Unterstützung der energetischen Sanierung bietet die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme an. Diese können über die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und umfassen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie:
In den kommenden Jahren ist mit einer Verschärfung der energetischen Anforderungen zu rechnen, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dies könnte bedeuten, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verstärkt in energetische Sanierungen investieren müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und langfristig Wertverluste zu vermeiden.
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