Das Mehrfamilienhaus: Ihr umfassender Leitfaden zu Verkauf, Aufteilung, Kauf und Verwaltung

Mehrfamilienhäuser sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Immobilienmarktes. Sie bieten Investoren eine attraktive Möglichkeit, stabile Erträge zu erzielen, während sie gleichzeitig Wohnraum für viele Menschen bereitstellen. Doch der Umgang mit Mehrfamilienhäusern erfordert fundiertes Wissen über rechtliche Vorschriften, wirtschaftliche Faktoren und administrative Herausforderungen. In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir den Verkauf, die Aufteilung und den Kauf von Mehrfamilienhäusern detailliert beleuchten. Zudem werden wir uns mit der Verwaltung solcher Immobilien auseinandersetzen und wichtige gesetzliche Regelungen, wie den 10-jährigen Kündigungsschutz nach der Aufteilung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), genau analysieren.

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1. Verkauf eines Mehrfamilienhauses:
Rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist nicht nur ein bedeutender finanzieller Schritt, sondern auch ein rechtlich komplexer Vorgang. Es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und sowohl Käufer als auch Verkäufer zufrieden sind.

1.1 Ermittlung des Marktwerts und Immobilienbewertung

Eine präzise Wertermittlung ist der erste Schritt beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses. Hierbei sollten Sie auf eine professionelle Immobilienbewertung zurückgreifen, um den Marktwert korrekt zu bestimmen. Wichtige Faktoren für die Bewertung sind:

  • Lage und Infrastruktur: Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und die allgemeine Attraktivität des Stadtteils.
  • Gebäudebeschaffenheit: Zustand der Bausubstanz, Energieeffizienz, Renovierungsbedarf und Modernisierungsstand.
  • Mietverträge und Mieteinnahmen: Bestehende Mietverhältnisse, Miethöhe, Mietausfallrisiken und die Möglichkeit, die Mieten anzupassen.

1.2 Verkaufsstrategien: Zielgruppenorientierung und Verkaufsplanung

Die Wahl der richtigen Verkaufsstrategie hängt von der Zielgruppe ab. Mögliche Zielgruppen sind:

  • Private Käufer: Interessiert an der Eigennutzung einzelner Wohnungen nach Aufteilung.
  • Investoren: Fokussiert auf Rendite und langfristige Wertsteigerung.
  • Wohnungsbaugesellschaften: Interessiert an der Erweiterung ihres Bestands an Mietwohnungen.

Die Verkaufsstrategie sollte darauf abzielen, den Wert der Immobilie optimal darzustellen und alle potenziellen Käufer gezielt anzusprechen. Dies kann durch professionelle Vermarktung, die Schaffung von informativen Exposés und die Organisation von Besichtigungsterminen geschehen.

1.3 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften beim Verkauf

Ein zentrales Thema beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören:

  • Mietrechtliche Bestimmungen: Der Schutz der Mieter ist ein wichtiger Aspekt, insbesondere bei der Übernahme von Mietverhältnissen durch den neuen Eigentümer. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist beispielsweise stark reglementiert.
  • Vorkaufsrechte der Mieter: Mieter können ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wird (§ 577 BGB).
  • Steuerliche Aspekte: Der Verkäufer muss mögliche Steuern auf den Verkaufserlös berücksichtigen, insbesondere wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. 

DAS MEHRFAMILIENHAUS ODER KURZ: DAS “MFH”

 

Ein Mehrfamilienhaus ist eine Wohnimmobilie, die aus mehreren separaten Wohneinheiten besteht und somit viel Platz für mehrere Haushalte bietet. Wenn eine Gewerbeeinheit in einem Mehrfamilienhaus integriert ist, spricht man häufig von einem gemischt genutzten Gebäude oder einem Wohn- und Geschäftshaus. In solchen Gebäuden befinden sich sowohl Wohneinheiten als auch Gewerbeeinheiten, die für verschiedene kommerzielle Zwecke genutzt werden können.

Diese Art von Gebäude wird häufig in städtischen Gebieten errichtet, um den Bedarf an Wohnraum zu decken und eine effizientere Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen. Ein typisches Mehrfamilienhaus kann zwei bis mehrere Dutzend Wohnungen umfassen, die entweder zur Miete oder zum Kauf angeboten werden.

Sie sind zumeist mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhäusern, Aufzügen, Kellerabteilen oder gemeinschaftlichen Gärten ausgestattet, die den Bewohnern zusätzlichen Komfort bieten.

Ein weiteres Merkmal von Mehrfamilienhäusern ist ihre Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung. Durch die Bündelung von Wohneinheiten auf relativ kleinen Grundstücken tragen sie dazu bei, den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Infrastruktur effizient zu nutzen. In den letzten Jahren sind Mehrfamilienhäuser auch vermehrt Gegenstand von Investitionen, da sie stabile Mieteinnahmen und eine potenzielle Wertsteigerung bieten.

Ansicht aus Südost

Von IMMOFRANKEN veräußertes Wohn- und Geschäftshaus inklusive allen Leistungen rund um die Aufteilung.

2. Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen

2.1 Die Teilungserklärung: Grundlage der Aufteilung

Die Teilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen erfordert die Erstellung einer Teilungserklärung gemäß §8 WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Die Erklärung legt fest:

  • Grundbuchrechtliche Aufteilung: Jede Wohnung und jede sonstige Teileigentumseinheit (z.B. Garagen und Kellerräume) erhält ein eigenes Grundbuchblatt.
  • Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum: In der Teilungserklärung wird definiert, welche Teile des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum gehören (z.B. Treppenhaus, Dach, Außenanlagen) und welche zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer (z.B. Wohnräume, Balkon).

Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Schaffung von Sondereigentum, das einzeln veräußert werden kann.

2.2 Mietrechtliche Auswirkungen und Kündigungsschutz

Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Aufteilung des Mehrfamilienhauses ist der Schutz der Mieter. Nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten für bestehende Mietverhältnisse spezielle Kündigungsschutzregelungen.

Gemäß §577a BGB haben Mieter nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung einen 10-jährigen Kündigungsschutz. Dieser Schutz verhindert, dass der neue Eigentümer das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung vor Ablauf dieser Frist kündigen kann.

2.3 Genehmigungsverfahren und kommunale Regelungen

In einigen Bundesländern und Städten ist die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Dies ist insbesondere in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt der Fall. Städte wie Berlin oder München haben strenge Regelungen eingeführt, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu begrenzen und so den Mieterschutz zu gewährleisten.

2.4 Wirtschaftliche Chancen und Risiken der Aufteilung

Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses kann eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie bewirken, da Eigentumswohnungen oft einen höheren Quadratmeterpreis erzielen als das Gesamtobjekt. Allerdings sind auch die Kosten der Aufteilung zu berücksichtigen, wie Notar- und Gerichtskosten, eventuelle Modernisierungsmaßnahmen und die Erstellung der Teilungserklärung. Zudem sollte das mögliche Risiko beachtet werden, dass nicht alle Einheiten zeitnah verkauft werden können, was zu einer Belastung durch laufende Kosten führen kann.

HINWEIS ZUM AUFTEILUNGSVERBOT:

Das Aufteilungsverbot für Mehrfamilienhäuser ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Baurechts, das in einigen Städten zur Anwendung kommt. Dieses Gesetz verbietet die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Stadtteilen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Besonders in angespannten Wohnmärkten, wie in Großstädten, setzen Kommunen dieses Instrument ein, um die soziale Struktur zu erhalten und Spekulationen mit Wohnraum zu verhindern. Das Aufteilungsverbot ist in § 250 BauGB geregelt und ermöglicht es den Gemeinden, für maximal fünf Jahre den Verkauf von Mietwohnungen als Eigentumswohnungen zu untersagen. Städte wie Berlin, München und Hamburg haben diese Regelung bereits umgesetzt, um der Gentrifizierung entgegenzuwirken und den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bedeutet das Aufteilungsverbot Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Immobilie. Es erfordert eine Genehmigung der Gemeinde, bevor Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Diese Maßnahme soll langfristig dazu beitragen, den Bestand an Mietwohnungen zu sichern und die Wohnraumversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Das Aufteilungsverbot ist somit ein zentraler Baustein in der Wohnungspolitik vieler deutscher Städte, um sozialen Wohnungsbau zu fördern und die Verdrängung von Mietern zu verhindern. Kann man Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen? Lassen Sie uns das Aufteilungsverbot für Ihre Stadt prüfen.
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3. Kauf eines Mehrfamilienhauses: Rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Aspekte

Der Kauf eines Mehrfamilienhauses ist eine weitreichende Investitionsentscheidung, die sorgfältige Planung und fundierte Kenntnisse der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erfordert.

3.1 Finanzierung: Optionen und Strategien

Eine solide Finanzierung ist das Rückgrat eines erfolgreichen Immobilienkaufs. Käufer sollten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, darunter:

  • Hypothekendarlehen: Langfristige Darlehen mit festem oder variablem Zinssatz. Banken verlangen in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20%.
  • Fördermittel: Öffentliche Förderungen, beispielsweise durch die KfW-Bank, können günstige Kredite für energetische Sanierungen oder den Erwerb von Wohnraum bereitstellen.
  • Konsortialfinanzierung: Insbesondere bei größeren Objekten kann es sinnvoll sein, mehrere Investoren zusammenzubringen, um das Finanzierungsrisiko zu streuen.
 3.2 Rechtliche Prüfung: Due Diligence und Vertragsgestaltung

Vor dem Kauf eines Mehrfamilienhauses ist eine umfassende rechtliche Prüfung, die sogenannte Due Diligence, unerlässlich. Diese sollte folgende Punkte umfassen:
 
  • Prüfung der Mietverträge: Bestehende Mietverträge sind auf ihre rechtliche Gültigkeit, Mietzins und mögliche Sonderregelungen zu prüfen.
  • Baurechtliche Situation: Bestehen für das Gebäude alle erforderlichen Baugenehmigungen? Gibt es Nutzungsbeschränkungen oder Bauauflagen?
  • Altlasten und Baulasten: Sind im Grundbuch Eintragungen über Altlasten, Baulasten und Wegerechte vorhanden? Diese könnten die Nutzung oder den Wert der Immobilie beeinflussen.
  • Energieausweis: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss bei Verkauf ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, der die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert.
 

3.3 Kaufvertrag und notarielle Beurkundung

Der Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Wichtige Bestandteile des Kaufvertrags sind:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Festlegung des Kaufpreises, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. 
  • Übergang von Nutzen und Lasten: Regelungen zum Zeitpunkt, ab dem der Käufer die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie übernimmt.
  • Gewährleistungen: Vereinbarungen über Mängelansprüche und Haftungsbeschränkungen.

IST ERTRAGSWERT GLEICH ERTRAGSWERT?

Die Ertragswertberechnung einer Immobilie unterscheidet sich je nach Zielsetzung erheblich, insbesondere zwischen der Bewertung durch Sachverständige und der Berechnung durch finanzierende Kreditinstitute.

Ertragswertberechnung durch Sachverständige:

Sachverständige berechnen den Ertragswert einer Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Diese Berechnung berücksichtigt den Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und die Bodenwertverzinsung. Ziel ist es, den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln, der auf den tatsächlich erzielbaren Einnahmen basiert.

Ertragswertberechnung durch Kreditinstitute:

Kreditinstitute nutzen den Ertragswert zur Ermittlung des Beleihungswertes, welcher für die Kreditvergabe entscheidend ist. Diese Berechnung ist risikoorientiert und konservativer. Banken berücksichtigen potenzielle Leerstände, höhere Bewirtschaftungskosten und verwenden höhere Kapitalisierungszinssätze, um das Kreditrisiko zu minimieren. Der resultierende Ertragswert liegt oft unter dem Marktwert.

FAZIT

Der wesentliche Unterschied liegt in der Marktorientierung der Sachverständigen und der Risikoorientierung der Kreditinstitute. Dies führt dazu, dass der Ertragswert, den Banken ansetzen, in der Regel niedriger ist als der von einem Sachverständigen ermittelte Marktwert.

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4. Die Hausverwaltung: Effiziente Verwaltung und Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern

Der Verkauf, die Aufteilung und der Kauf von Mehrfamilienhäusern sowie deren Verwaltung sind komplexe Vorgänge, die fundierte Kenntnisse in rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen erfordern. Eine sorgfältige Planung und die Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften sind entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein.

Durch eine professionelle Verwaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie sichern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum leisten. Insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der 10-jährige Kündigungsschutz nach der Aufteilung sind zentrale Regelungen, die nicht nur den Umgang mit der Immobilie beeinflussen, sondern auch den langfristigen Erfolg der Investition.

Mit der richtigen Strategie und dem notwendigen Fachwissen bietet der Immobilienmarkt für Mehrfamilienhäuser weiterhin attraktive Chancen für Investoren und Eigentümer.

Die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl organisatorische Fähigkeiten als auch rechtliches Wissen erfordert. Eine professionelle Hausverwaltung kann den Eigentümer erheblich entlasten und den langfristigen Werterhalt der Immobilie sichern.

HAUSVERWALTUNGEN: MIETSHAUS VS WOHNUNGSEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT (WEG):
Die Verwaltung von Immobilien kann je nach Art der Immobilie unterschiedliche Anforderungen und Aufgaben mit sich bringen. Hier ist ein Überblick über die Unterschiede zwischen der Hausverwaltung für ein Mietshaus und der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
Hausverwaltung für Mietshäuser
  • Verantwortungsbereich: Diese Verwaltung umfasst die Betreuung und Verwaltung von Mietshäusern, die einem Eigentümer gehören und komplett vermietet sind.
Aufgaben:
  • Mieterverwaltung: Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Mieterkommunikation, Mietinkasso und Anpassung der Mieten.
  • Instandhaltung: Organisation und Überwachung von Reparaturen und regelmäßiger Wartung.
  • Buchhaltung: Verwaltung der Finanzen, Nebenkostenabrechnung und Erstellung von Mietabrechnungen.
  • Rechtliche Angelegenheiten: Bearbeitung mietrechtlicher Fragen und Durchsetzung von Mietforderungen.
  • Ziel: Die Maximierung der Rentabilität des Mietshauses durch effiziente Verwaltung und Instandhaltung.
WEG-Verwaltung
  • Verantwortungsbereich: Diese Verwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern, bei denen die einzelnen Einheiten verschiedenen Eigentümern gehören.
Aufgaben:
  • Gemeinschaftsverwaltung: Pflege und Instandhaltung von gemeinschaftlichem Eigentum wie Treppenhäusern, Dächern und Außenanlagen.
  • Versammlungsorganisation: Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse.
  • Wirtschaftsplan und Abrechnung: Erstellung und Verwaltung des jährlichen Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung.
  • Instandhaltungsrücklagen: Verwaltung der Rücklagen für größere Reparaturen oder Renovierungen.
  • Kommunikation mit Eigentümern: Ansprechpartner für Fragen und Anliegen der Eigentümer, Umsetzung gemeinschaftlicher Beschlüsse.
  • Ziel: Die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

5. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Detaillierte Betrachtung des Kündigungsschutzes und Gebäudeenergiegesetzes

Gesetzliche Vorschriften haben einen erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Mehrfamilienhäusern. Zwei besonders wichtige Regelungen sind der 10-jährige Kündigungsschutz nach der Aufteilung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

5.1 Der 10-jährige Kündigungsschutz nach Aufteilung

Wie bereits erwähnt, schützt § 577a BGB Mieter in aufgeteilten Mehrfamilienhäusern vor einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung durch den neuen Eigentümer. Dieser Schutz gilt für zehn Jahre nach dem Erwerb der Wohnung und soll verhindern, dass Mieter durch den Verkauf ihrer Wohnung in eine schwierige Lage geraten.

5.1.1 Voraussetzungen und Ausnahmen

Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn die Mietwohnung nach der Teilung in Eigentumswohnungen verkauft wird. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Härtefallregelung: In besonders schweren Fällen kann der Vermieter trotz des Kündigungsschutzes kündigen, z.B. wenn er die Wohnung selbst dringend benötigt und keine andere vergleichbare Wohnung zur Verfügung steht.
  • Verzicht auf den Kündigungsschutz: Unter bestimmten Umständen können Mieter auf den Kündigungsschutz verzichten, beispielsweise im Rahmen eines Mietaufhebungsvertrags.

5.1.2 Praktische Auswirkungen für Eigentümer und Mieter

Für Eigentümer bedeutet der Kündigungsschutz eine Einschränkung ihrer Verfügungsfreiheit über das erworbene Eigentum. Er schützt Mieter vor unerwarteten Kündigungen und sorgt für eine größere Sicherheit im Wohnungsmarkt. Für potenzielle Käufer, die die Wohnung selbst nutzen möchten, stellt der Kündigungsschutz eine Hürde dar, die bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden muss.

5.2 Gebäudeenergiegesetz (GEG): Anforderungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine zentrale Vorschrift zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude und fasst die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen.

5.2.1 Anforderungen an Bestandsgebäude

Das GEG legt fest, dass bestimmte energetische Mindeststandards eingehalten werden müssen. Für Bestandsgebäude bedeutet dies:

  • Dämmungspflichten: Außenwände, Dächer und oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden, wenn sie bestimmten U-Werten nicht entsprechen.
  • Austauschpflicht alter Heizungen: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, es sei denn, sie sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.
  • Energieausweis: Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden, der die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert.

5.2.2 Förderung und Finanzierung energetischer Sanierungen

Zur Unterstützung der energetischen Sanierung bietet die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme an. Diese können über die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und umfassen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie:

  • Dämmung von Wänden und Dächern
  • Austausch von Heizungsanlagen
  • Einbau von Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energien

5.2.3 Zukunftsausblick: Verschärfung der energetischen Anforderungen

In den kommenden Jahren ist mit einer Verschärfung der energetischen Anforderungen zu rechnen, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dies könnte bedeuten, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verstärkt in energetische Sanierungen investieren müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und langfristig Wertverluste zu vermeiden.

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