Die Themen Denkmal- und Ensembleschutz spielen eine zentrale Rolle, wenn es um den Erhalt und die Entwicklung historischer Bauten geht. Eigentümer und Interessenten von geschützten Gebäuden müssen sich mit verschiedenen Auflagen, Genehmigungen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. In diesem Beitrag beleuchten wir ausführlich, was Denkmal- und Ensembleschutz bedeutet, welche Herausforderungen Eigentümer erwarten, und was beim Kauf zu beachten ist – inklusive steuerlicher Vorteile und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Der Denkmalschutz bezieht sich auf den Schutz einzelner Bauwerke, die aus architektonischer, historischer oder kultureller Sicht besonders bedeutsam sind. Gebäude können aus verschiedenen Gründen unter Denkmalschutz gestellt werden, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer Architektur oder ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes:
Während der Denkmalschutz einzelne Gebäude betrifft, konzentriert sich der Ensembleschutz auf den Erhalt eines gesamten städtebaulichen oder architektonischen Ensembles. Dies kann ein historischer Stadtteil, ein Straßenzug oder eine Ansammlung von Gebäuden sein, die in ihrer Gesamtheit von kultureller oder architektonischer Bedeutung sind.
Ziele des Ensembleschutzes:
Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes ist eine besondere Herausforderung, die einige spezifische Anforderungen und Auflagen mit sich bringt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die potenzielle Käufer beachten sollten:
a) Zustandsprüfung und Sanierungsbedarf
Es ist ratsam, vor dem Kauf den Zustand des Gebäudes gründlich zu überprüfen. Insbesondere die Bausubstanz und eventuelle Sanierungskosten sollten genau eingeschätzt werden. Oft erfordert die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude spezielle Materialien und Fachwissen, was zusätzliche Kosten verursacht.
b) Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
Vor dem Kauf sollten Sie sich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde über mögliche Baumaßnahmen und Auflagen informieren. Jede Veränderung am Gebäude muss von der Behörde genehmigt werden. Dazu gehören auch Modernisierungen wie der Austausch von Fenstern oder das Anbringen von Wärmedämmungen.
c) Gutachten und Fachberatung
Es empfiehlt sich, vor dem Kauf ein Gutachten durch einen auf Denkmalschutz spezialisierten Architekten oder Bausachverständigen erstellen zu lassen. Diese Experten können potenzielle Sanierungskosten und Genehmigungsverfahren einschätzen.
d) Steuerliche Vorteile
Der Kauf und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude bieten attraktive steuerliche Vorteile. Dies ist ein wesentlicher Anreiz, der den höheren Sanierungsaufwand kompensieren kann. Besonders wichtig ist es, die Maßnahmen vor Baubeginn mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen, da nur genehmigte Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können.
Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien können von mehreren steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese gelten insbesondere dann, wenn umfangreiche Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten notwendig sind.
a) Steuerliche Absetzbarkeit für Eigennutzer
Eigentümer, die ein denkmalgeschütztes Gebäude selbst bewohnen, können die Kosten für Instandhaltung und Sanierung über einen Zeitraum von 10 Jahren zu 90 % steuerlich absetzen. Dies wird in jährlichen Raten von 9 % der Sanierungskosten verteilt.
b) Steuerliche Vorteile für Vermieter
Für Vermieter ist die Absetzbarkeit sogar noch attraktiver. Die Sanierungskosten lassen sich hier über 12 Jahre zu 100 % abschreiben. In den ersten 8 Jahren können 9 % der Sanierungskosten, in den letzten 4 Jahren 7 % abgesetzt werden.
c) Denkmalschutz-AfA
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Absetzung für Abnutzung (AfA), die es erlaubt, die Anschaffungskosten und Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien steuerlich geltend zu machen. Besonders attraktiv ist dies für Investoren, die diese Vorteile bei langfristigen Vermietungen nutzen können.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt umfassende Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden. Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude im Ensemblebereich gelten jedoch einige Ausnahmeregelungen, da eine energetische Sanierung in vielen Fällen nicht ohne Verlust der historischen Substanz möglich ist.
a) Ausnahmeregelungen für denkmalgeschützte Gebäude
Das GEG sieht vor, dass denkmalgeschützte Gebäude von bestimmten energetischen Anforderungen ausgenommen sind, wenn diese den Charakter oder die Substanz des Gebäudes beeinträchtigen würden. Dazu zählen unter anderem:
b) Abwägung zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz
Die Herausforderung besteht darin, eine Balance zwischen dem Erhalt der historischen Bausubstanz und den Anforderungen an eine moderne und energieeffiziente Nutzung zu finden. Dabei ist die enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und spezialisierten Fachleuten unerlässlich.
Der Kauf oder die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist zweifellos mit Herausforderungen verbunden, bietet jedoch auch viele Chancen. Neben dem Erhalt eines wertvollen Kulturgutes können Eigentümer von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wichtig ist, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Auflagen zu informieren und eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde zu suchen. So lassen sich moderne Nutzungsanforderungen und der Erhalt historischer Bauwerke in Einklang bringen.
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