WIE VERKAUFE ICH EINE IMMOBILIE? ERFOLGREICHER IMMOBILIENVERKAUF IN 10 SCHRITTEN - SO FUNKTIONIERT ES:

Der Verkauf einer Immobilie kann eine komplexe und herausfordernde Aufgabe sein. Sei es ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Gewerbe. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Aspekte übersehen, haben wir Ihnen eine praktische 10-Schritt-Anleitung für einen optimalen Immobilienverkauf und einer sauberen Übersicht zusammengestellt.

Von der Kaufpreisfindung über die Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Übergabe der Immobilie – diese Anleitung bietet Ihnen alle wesentlichen Informationen und wertvolle Tipps, die Sie benötigen, um Ihre Immobilie effizient und gewinnbringend zu verkaufen. Egal, ob Sie ein erfahrener Verkäufer sind oder Ihre erste Immobilie verkaufen, unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei, den gesamten Verkaufsprozess stressfrei und erfolgreich zu gestalten.

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In 10 Schritten zum erfolgreichen Immobilienverkauf:

WICHTIGE GRÜNDE FÜR DEN IMMOBILIENVERKAUF: PLANUNG UND MOTIVATION VERSTEHEN

Was ist oft der wertvollste Besitz eines Menschen? Genau – die Immobilie! Ein Verkauf sollte daher gut durchdacht und geplant werden. Die Gründe für einen Immobilienverkauf können vielfältig sein. Vielleicht benötigen Sie Kapital für den Erwerb einer neuen Immobilie oder möchten den Wert Ihrer Altersvorsorge realisieren? Familiäre Veränderungen wie eine Scheidung oder der Auszug der Kinder könnten ebenfalls eine Rolle spielen. Auch ein Umzug, berufliche Veränderungen oder finanzielle Notlagen sind mögliche Gründe. In einigen Fällen kann es auch um die Aufteilung von Vermögenswerten in einer Erbengemeinschaft gehen. Was auch immer Ihre Motivation ist – eine gründliche Planung kann den Unterschied zwischen einem reibungslosen Verkauf und möglichen Problemen ausmachen.

1. Vorbereitung und Immobilienbewertung

Zu Beginn des Verkaufsprozesses sollten Sie eine professionelle Immobilienbewertung durchführen lassen. Diese Bewertung ist entscheidend, um den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln und einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen. Ein Sachverständiger oder Immobilienmakler ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie. Folgende  Faktoren werden bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt:

  • Art der Immobilie: Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeeinheit? Welche Nutzungsmöglichkeiten bietet die Immobilie (Wohnen, Arbeiten, Vermieten)? Gibt es besondere Merkmale oder Eigenschaften, die die Art der Immobilie besonders attraktiv machen wie z.B. Gartengrundstück, Dachterrasse, Denkmalschutz, barrierefreier Zugang, etc.?
  • Größe und Fläche: Welche Wohnfläche bietet die Immobilie? Wie groß ist das Grundstück? Wie ist die Raumaufteilung und wie optimal ist der Grundriss?
  • Lage der Immobilie: Makrolage: In welcher Region, Stadt und in welchem Stadtteil befindet sich das Objekt?                  – Mikrolage: Wie attraktiv ist die unmittelbare Umgebung der Immobilie? Welche Infrastruktur (z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten, usw.) befindet sich in der Nähe? Wie gut ist die Verkehrsanbindung?
  • Baujahr: In welchem Jahr wurde die Immobilie erbaut? Wie alt sind die Gebäude- und Versorgungssysteme wie Heizung, Sanitäranlagen, Elektrik? Wie alt ist die Verrohrung und Verkabelung?
  • Zustand der Immobilie: In welchem allgemeinen Zustand befindet sich die Immobilie? Wie ist der Zustand von Dach, Fenstern, Dämmung und Fassade? Gibt es Mängel oder Schäden, die behoben werden müssen? Welche wesentlichen Renovierungen, Sanierungen oder Umbauten wurden seit dem Baujahr durchgeführt?
  • Ausstattung und Qualität: Welche Ausstattung wie z.B. Fußböden. Einbauküche, Badezimmer, etc. bietet die Immobilie? Wie ist die Qualität der Materialien, die für den Bau und die Renovierungen verwendet wurden?  Wie modern sind die installierten Geräte und Anlagen wie z.B. Heizung, Klimaanlage, Sanitäranlagen, etc.?
  • Erweiterungs- und Umbaumöglichkeiten: Ist das Potenzial des Grundstücks bereits vollständig ausgenutzt? Besteht die Möglichkeit, das Grundstück zu teilen und weiter zu bebauen? Ist eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes erlaubt?  Unterliegt das Grundstück spezifischen Bauvorschriften, oder kann nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) gebaut werden?
  • Aktuelle Marktsituation: Wie entwickeln sich aktuell die Immobilienpreise in der Region? Wie beeinflussen Zinsniveau und Finanzierungsmöglichkeiten den Immobilienmarkt momentan?
 

Zudem werden in der Vorbereitungsphase bereits alle notwendigen Unterlagen organisiert, sodass diese sofort und vollständig verfügbar sind. Diese Dokumente sind nicht nur für eine reibungslose Kommunikation mit potenziellen Käufern unerlässlich, sondern schaffen auch Vertrauen und Professionalität. Eine vollständige und gut organisierte Unterlagenmappe beschleunigt den Verkaufsprozess, verhindert Verzögerungen und ermöglicht es, auf Nachfragen sofort reagieren zu können, sobald Kaufinteressenten nähere Informationen wünschen.

Benötigte Unterlagen für einen Immobilienverkauf:

  • Aktueller Grundbuchauszug (maximal 3 Monate alt)
  • Rechtsgültige Wohnflächenberechnung
  • Amtliche Flurkarte des Grundstücks
  • Baubeschreibung
  • Baupläne und bemaßte Grundrisse
  • Energieausweis
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aufstellung der Instandhaltungsmaßnahmen
 Diese Dokumente sind zusätzlich speziell beim Wohnungsverkauf erforderlich:
 
  • Jahresabrechnungen über Wohngeld der letzten 3 Jahre
  • Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
  • Teilungserklärung inkl. sämtlichen Nachträgen
  • Mietvertrag (sofern die Wohnung vermietet ist)
 
 Nach dem erfolgreichen Verkauf sind außerdem folgende Unterlagen für Käufer wichtig:
  • Versicherungsurkunden für das Haus
  • Gebrauchsanleitungen für Geräte und Heizungen
  • Garantieurkunden
  • Wartungsverträge und bisherige Wartungsnachweise
  • Aktuelle Abrechnungen der Heiz- und Nebenkosten
  • Prüfprotokoll für Heizung und Schornstein
  • Aufstellung über Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen, Handwerkerrechnungen
 

Energieausweis: Bei dem Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung eines Wohngebäudes ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben.

2. Immobilienaufbereitung

Bevor der Verkaufsprozess beginnt, ist es wichtig, die Immobilie sorgfältig vorzubereiten. Der erste Eindruck spielt eine wesentliche Rolle, da potenzielle Käufer oftmals innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung treffen. Daher sollte die Immobilie, ob bewohnt oder leerstehend, stets in einem sauberen und ordentlichen Zustand präsentiert werden. Aus diesem Grund darf die Reinigung und die ordnungsgemäße Herrichtung der Räumlichkeiten nicht vernachlässigt werden. Auch der Garten sollte ordentlich sein – ein regelmäßig gemähter Rasen und das Zurückschneiden von Sträuchern und Beeten verhindern einen verwilderten Eindruck und steigern die Attraktivität der Immobilie. Das Entfernen von Abfall und Ramsch vom Grundstück oder in den Räumlichkeiten ist ebenfalls wichtig.

Um die Immobilie von Anfang an ansprechend und einladend zu gestalten, können bereits kleine Reparaturen eine große Wirkung erzielen. Kleine Schönheitsreparaturen wie das Fixieren von lockeren Türgriffen oder das Beheben eines hängenden Rollos verbessern den Gesamtzustand der Immobilie erheblich. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zu einem ansprechenden Exposé bei, sondern hinterlassen auch bei den Interessenten während der Besichtigung einen positiven Eindruck.

In einigen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, umfassendere Maßnahmen wie Renovierungen oder Sanierungen in Betracht zu ziehen, besonders bei älteren Immobilien mit deutlichen Gebrauchsspuren oder veralteter und nicht funktionsfähiger Ausstattung. Renovierungsarbeiten wie das Erneuern von Bodenbelägen, das Modernisieren von Küchen und Bädern oder das Entfernen von Schimmel können den Wert der Immobilie erheblich steigern. Auch bei größeren strukturellen Mängeln, wie Rissen in Wänden oder beschädigten Dächern, sind umfassende Renovierungen oft notwendig, um den Wert zu erhalten und potenzielle Käufer nicht abzuschrecken.

Bevor jedoch in solch umfassende Maßnahmen investiert wird, ist es ratsam, sich mit einem Immobilienmakler oder den Kaufinteressenten abzusprechen. Diese können wertvolle Hinweise geben, ob die Investition in Renovierungen oder Sanierungen tatsächlich sinnvoll ist und welche Maßnahmen möglicherweise am meisten bewirken. Dadurch vermeiden Sie, Zeit und Geld in Änderungen zu investieren, die unter Umständen nicht den gewünschten Einfluss auf den Verkaufswert der Immobilie haben.

3. Erstellung eines Exposés

Ein aufschlussreiches und attraktiv gestaltetes Exposé ist ein wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie. Es spielt eine zentrale Rolle dabei, das Interesse potenzieller Käufer zu wecken und ihnen einen klaren Überblick über die angebotene Immobilie zu verschaffen.

Das Exposé sollte eine detaillierte Beschreibung der Immobilie enthalten, einschließlich aller relevanten Informationen wie Größe, Zimmeraufteilung, Baujahr, Zustand und besondere Ausstattungsmerkmale. Ebenfalls sind darin Informationen zum Energieausweis enthalten, wie der Energieeffizienz, dem wesentlichen Energieträger und der Heizungsart. Diese Beschreibungen helfen den Interessenten, sich ein genaues Bild von der Immobilie zu machen und zu entscheiden, ob sie für ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind die Grundrisse der Immobilie. Diese visuellen Darstellungen ermöglichen es den potenziellen Käufern, sich die Raumaufteilung und die Nutzungsmöglichkeiten besser vorzustellen. Grundrisse sind besonders hilfreich, um ein Gefühl für die Größe der Räume und die gesamte Raumgestaltung zu bekommen.

Ein hochwertiges Exposé sollte unbedingt professionelle Fotos enthalten, die die Immobilie aus verschiedenen Perspektiven zeigen und ihre besten Eigenschaften hervorheben. Die Fotos erfassen sowohl die Innenräume als auch den Außenbereich und besondere Eigenschaften der Immobilie, um einen umfassenden und eindrucksvollen Eindruck vermitteln zu können.

Nicht zu vernachlässigen sind Informationen über die Infrastruktur und das Umfeld der Immobilie. Dazu gehören Angaben zur Lage, zu den Verkehrsanbindungen, zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und anderen wichtigen Einrichtungen in der Nähe. Diese Details sind oft entscheidend für Käufer, die sich über die Lebensqualität und die Bequemlichkeit der Umgebung informieren möchten.

Kurz zusammengefasst, sind diese Inhalte in einem Exposé vorhanden:

 

  • Baujahr
  • Größe des Grundstücks
  • Wohnfläche
  • Objektbeschreibung
  • Infrastruktur der Umgebung
  • Grundriss
  • Energiewerte
  • Art der Heizung
  • Innen- sowie Außenfotos
  • Besondere Highlights der Immobilie darstellen

4. Vermarktung der Immobilie und Durchführung von Besichtigungen

Nachdem die Immobilie gründlich vorbereitet und ein ansprechendes Exposé erstellt wurde, beginnt die Phase der Vermarktung. In diesem Schritt ist es wichtig, potenzielle Käufer auf Ihre Immobilie aufmerksam zu machen und ihr Interesse zu wecken. Die Vermarktung beinhaltet das Veröffentlichen des Exposés auf verschiedenen Immobilienportalen, in sozialen Medien und in relevanten Netzwerken, um eine breite Käuferschicht zu erreichen. Die gezielte Werbung und Nutzung unterschiedlicher Kanäle tragen dazu bei, Ihre Immobilie effektiv zu präsentieren und die Aufmerksamkeit der richtigen Käufer zu gewinnen.

Ein weiterer wesentlicher Schritt ist die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen. Dabei sollte die Immobilie stets in einem optimalen Zustand präsentiert werden, um einen bleibenden positiven Eindruck bei den Interessenten zu hinterlassen. Eine sorgfältige Planung und Koordination der Besichtigungen ermöglicht es den Käufern, sich ausführlich über die Immobilie zu informieren und alle Fragen zu klären. Ein gepflegtes Erscheinungsbild der Immobilie und eine einladende Atmosphäre während der Besichtigungen tragen erheblich dazu bei, das Interesse der Käufer zu stärken.

5. Kaufpreisverhandlungen und Bonitätsprüfung

Hat ein potenzieller Käufer ernsthaftes Interesse an Ihrer Immobilie gezeigt, beginnen oftmals Kaufpreisverhandlungen. An diesem Punkt können alle Details des Verkaufs – einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen – verhandelt und festgelegt werden. Beide Parteien sollten realistische Angebote abgeben, die den Marktbedingungen und der tatsächlichen Wertigkeit der Immobilie entsprechen. Ein respektvoller und fairer Umgang fördert eine konstruktive Verhandlung und trägt dazu bei, dass beide Seiten eine Einigung erzielen, die ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht wird. Offene Kommunikation und Flexibilität sind entscheidend, um einen fairen Preis zu finden und einen erfolgreichen Abschluss des Verkaufs zu gewährleisten.

Parallel dazu sollte eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Eine Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf ist ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass der Kaufinteressent in der Lage ist, den Kaufpreis der Immobilie zu begleichen. Möchte der Käufer einen Immobilienkredit zur Zahlung des Kaufpreises aufnehmen, überprüft die Bank oder das Kreditinstitut umfassend seine Kreditwürdigkeit. Dazu gehören die Vorlage von Einkommensnachweisen, wie aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen sowie Steuerbescheide. Selbstständige müssen oft detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen einreichen. Zusätzlich holt die Bank eine Schufa-Auskunft ein, um die finanzielle Zuverlässigkeit des Käufers zu überprüfen. Diese Auskunft zeigt, ob der Käufer in der Vergangenheit seine finanziellen Verpflichtungen zuverlässig erfüllt hat oder ob es negative Einträge gibt. Zudem muss der Käufer Informationen über sein Vermögen bereitstellen, wie Ersparnisse und Kapitalanlagen, um das Risiko eines Kreditausfalls einzuschätzen.

Alternativ kann der Käufer den Kaufpreis aus eigenen Mitteln begleichen. In diesem Fall muss er den Nachweis über sein verfügbares Eigenkapital erbringen. Dazu gehören aktuelle Kontoauszüge, die belegen, dass ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, um die Kaufpreissumme der Immobilie sowie die Kaufnebenkosten zu begleichen, sowie Angaben zu weiteren Kapitalanlagen wie Wertpapieren oder Sparplänen.

Die Bonitätsprüfung stellt somit sicher, dass der Käufer entweder den Kaufpreis vollständig durch Eigenkapital oder durch die Aufnahme eines Kredits zahlen kann. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Bank eine Finanzierungszusage aus, die es dem Käufer ermöglicht, den Kaufvertrag abzuschließen und die Immobilie zu erwerben.

6. Vertragsvorbereitung und -abschluss

Sobald Käufer und Verkäufer sich auf den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten geeinigt haben, beauftragt der Käufer einen Notar, den Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Der Notar ist verpflichtet, einen Kaufvertrag zu formulieren, der unparteiisch, ausgewogen und sachlich ist. Der Entwurf des Kaufvertrags beinhaltet alle wesentliche Punkte: die genaue Bezeichnung der Immobilie, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, den Übergabetermin sowie alle besonderen Vereinbarungen, die vertraglich vermerkt sein müssen. Falls der Käufer ein Bankdarlehen benötigt, bereitet der Notar zusätzlich die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vor, die zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet wird. Den Vertragsentwurf wird beiden Parteien  vor dem vereinbarten Termin zur Unterzeichnung übermittelt, um ihnen ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrags und zur Klärung eventueller Fragen in einem Vorgespräch zu geben.

Die Notarkosten belaufen sich auf 1,5 bis 2% des notariell beurkundeten Kaufpreises der Immobilie bzw. des Grundstücks und sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Diese Kosten decken die Erstellung des Vertrags, die Beurkundung und die notarielle Beglaubigung sowie die Vorbereitung der Grundbucheintragung.

7. Notarielle Beurkundung

Der Kaufvertrag für eine Immobilie bedarf nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB der notariellen Beurkundung.

Beim Beurkundungstermin liest der Notar den gesamten Vertrag laut vor. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen oder notwendige Änderungen vorzunehmen. Sollten Unklarheiten auftauchen oder Fehler im Vertrag festgestellt werden, können Sie den Notar jederzeit darauf hinweisen. Nachdem alle Fragen geklärt und keine weiteren Einwände bestehen, erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien. Es ist wichtig, dass alle Vertragsdetails klar und eindeutig geregelt sind. Sobald alle Beteiligten dem Inhalt des Vertrags zustimmen, beglaubigt der Notar die Unterschriften, wodurch der Vertrag verbindlich wird. Im Anschluss daran erhalten die Parteien jeweils eine beglaubigte Kopie der Beurkundung.

8. Zahlung des Kaufpreises

Die Zahlung des Kaufpreises beim Immobilienverkauf erfolgt erst, nachdem alle im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu Beginn wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers eingetragen. Diese Vormerkung sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung und schützt ihn vor etwaigen Ansprüchen Dritter, bis der endgültige Eigentumserwerb vollzogen ist.

Parallel dazu müssen alle bestehenden Belastungen auf der Immobilie, wie Hypotheken oder Grundschulden, entweder gelöscht oder geregelt werden, sofern diese nicht vom Käufer übernommen werden. Auch weitere vertragliche Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor der Kaufpreis gezahlt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel notwendige Genehmigungen und Bescheinigungen, wie eine Negativbescheinigung der Gemeinde, die bestätigt, dass keine städtebaulichen oder planerischen Einschränkungen gegen die Immobilie bestehen. 

Sobald der Notar bestätigt, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sendet er dem Käufer eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Diese Mitteilung fordert den Käufer auf, den Kaufpreis innerhalb einer festgelegten Frist – üblicherweise etwa 14 Tage – zu zahlen. Erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises erfolgt die endgültige Übertragung des Eigentums und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

9. Übergabe der Immobilie

Ist der Kaufpreis vollständig beim Verkäufer eingegangen, erfolgt nun die Übergabe der Immobilie an den Käufer. In diesem Schritt wird zunächst die Schlüsselübergabe durchgeführt, bei der der Verkäufer alle Schlüssel zur Immobilie erhält. Anschließend wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe detailliert dokumentiert. Dieses Protokoll enthält Informationen über den allgemeinen Zustand der Räume und Einrichtungsgegenstände, etwaige bestehende Mängel oder Schäden, die dem Käufer bekannt sind und akzeptiert wurden, die Zählerstände von Gas-, Wasser- und Stromzählern sowie das in der Immobilie verbleibende Inventar. Zudem wird eine Liste aller übergebenen Schlüssel aufgeführt. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterschrieben und dient als Nachweis, dass der Käufer die Immobilie in dem dokumentierten Zustand übernommen hat, wodurch spätere Streitigkeiten über den Zustand der Immobilie vermieden werden. Diese sorgfältige Übergabe stellt sicher, dass der Verkaufsprozess klar und reibungslos abgeschlossen wird.

10. Grundbuchumschreibung

Der letzte Schritt im Verkaufsprozess ist die Umschreibung im Grundbuch. Hierdurch wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen, und die Eigentumsrechte werden rechtlich übertragen. Dieser Vorgang wird vom Notar veranlasst, der die Eintragungsanträge beim Grundbuchamt einreicht. Das Grundbuchamt prüft dann alle erforderlichen Unterlagen und führt die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer durch. Es ist wichtig zu beachten, dass es nach der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags mehrere Monate dauern kann, bis die Umschreibung im Grundbuch veranlasst und abgeschlossen ist. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich anerkannter Eigentümer der Immobilie. Diese Grundbuchumschreibung garantiert, dass der Eigentumswechsel rechtlich abgesichert und öffentlich dokumentiert wird, was sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer Rechtssicherheit bietet.

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